- Ich interessiere mich für eine Diplomarbeit am Lehrstuhl Sicherheitsmanagement, aber wie komme ich zu einem netten Thema?
- Wie sollte die äußere Form einer Seminar-, Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit am Lehrstuhl Sicherheitsmanagement sein?
- Was muss ich beachten, wenn ich Studienleistungen aus dem Ausland importieren möchte?
- Wie läuft eine mündliche (Wiederholungs- oder Nach-) Prüfung am Lehrstuhl Sicherheitsmanagement ab?
- Wie ist die Verfahrensweise zur Anrechnung studienbegleitender Leistungen am Lehrstuhl Sicherheitsmanagement?
Ich interessiere mich für eine Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit am Lehrstuhl Sicherheitsmanagement, aber wie komme ich zu einem netten Thema?
Wir führen eine Liste möglicher Themen, die Sie sich auf jeden Fall ansehen sollten. Neben den aufgelisteten Themenstellungen können auch eigene Themenvorschläge eingebracht werden.
Wie sollte die äußere Form einer Seminar-, Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit am Lehrstuhl Sicherheitsmanagement sein?
Die Themenliste enthält zu Beginn einen Link auf Hinweise für das Erscheinungsbild von Seminar-, Studien- und Diplomarbeiten.
Was muss ich beachten, wenn ich Studienleistungen aus dem Ausland importieren möchte?
Eine Vorab-Zusage über den möglichen Import der Auslands-Veranstaltungen als Ersatz für hier angebotene Lehrveranstaltungen kann leider nicht gegeben werden. In der Vergangenheit gab es teilweise Schwierigkeiten damit: Studenten behaupteten, es hätte eine Zusage gegeben, bestimmte Kurse importieren zu können, obwohl das so nicht stimmte.Um derartigen Ärger beiderseits künftig zu vermeiden, werden, keinerlei Zusagen mehr vorab gegeben. Dies sollte Sie jedoch keinesfalls daran hindern, die Kurse zu besuchen und später einen Antrag auf Import zu stellen! Gerne prüfen wir auch vorab gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Wahl plausibel erscheint. Nachdem Sie die Veranstaltungen besucht haben und zurück in Regensburg sind, stellen Sie bitte einen Antrag auf Import der Veranstaltungen im Prüfungsamt. Ihr Antrag wird dann an den Lehrstuhl (bzw. den jeweiligen Fachvertreter) weitergeleitet. In vielen Fällen verfügt das Prüfungsamt bereits über ein Votum des jeweiligen Hochschullehrers, so dass der Import ohne Rücksprache mit dem jeweiligen Fachvertreter erfolgt. Wir wünschen Ihnen ein gutes Auslandsstudium!
Wie läuft eine mündliche (Wiederholungs- oder Nach-) Prüfung am Lehrstuhl Sicherheitsmanagement ab?
Die Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Unterlagen sind natürlich nicht erlaubt.Vor Beginn der Prüfung dürfen Sie ein Thema "abwählen". Zu diesem Thema werden keine Fragen während der Prüfung gestellt. Wenn Sie beispielsweise den RSA nicht sicher beherrschen, könnten Sie ihn abwählen. Abwahl eines ganzen Kapitels (z.B. Kryptographie) ist natürlich nicht erlaubt.
Sie dürfen mit einem Thema Ihrer Wahl aus dem Vorlesungsstoff beginnen (Einsprechthema, ca. 5 Minuten), müssen aber nicht. Eine mündliche Prüfung hat Dialogcharakter, wobei der Prüfer primär die Fragen aufwirft und der Prüfling seine Lösungsvorschläge/Ideen präsentiert.
Wie ist die Verfahrensweise zur Anrechnung studienbegleitender Leistungen am Lehrstuhl Sicherheitsmanagement?
Am Lehrstuhl für Management der Informationssicherheit wird folgendes Verfahren zur Anrechnung studienbegleitender Leistungen (nach § 30 Abs. 3 der DPO bzw. § 18 der Bachelor-Prüfungsordnung) praktiziert: (Stand: 27.3.2007)Die o.g. Regelungen besagen, dass neben der Klausur andere im Zusammenhang mit einem Kurs erbrachte Leistungen (sog. studienbegleitenden Leistungen) mit bis zu 25 Prozent bei der Gesamtbewertung des Kurses berücksichtigt werden können. Im Diplomstudium betrifft dies nur Kurse im Hauptstudium, im Bachelorstudium alle Kurse. Über die studienbegleitenden Leistungen wird vom Übungsleiter/Dozenten Buch geführt.
Die studienbegleitende Leistung kann nicht wiederholt werden (§ 18 Abs. 7 Bachelor-Prüfungsordnung) und sie verfällt auch nicht, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Prüfung abgelegt wird. Bei der Wiederholung der Klausur wird die studienbegleitende Leistung ebenfalls mitberücksichtigt (§ 18 Abs. 8 Bachelor-Prüfungsordnung).
Am Lehrstuhl setzt sich die Gesamtnote zu 75 Prozent aus dem Ergebnis der Klausur und zu 25 Prozent aus dem Ergebnis der studienbegleitenden Leistung zusammen, wenn im jeweiligen Kurs studienbegleitende Leistungen erbracht werden müssen. Wird die studienbegleitenden Leistung nicht erbracht, kann die Gesamtnote des Kurses somit nicht mehr besser als 2,7 sein. Um den Kurs bei nicht erbrachter studienbegleitender Leistung noch zu bestehen, muss in der Klausur mindestens eine 3,7 erreicht werden. Dementsprechend ernst sollten die studienbegleitenden Leistungen genommen werden!










